Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sämtlichen Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma
DREIERLEI – Agentur für soziales Marketing
Inhaberin: Diane Hedderich
Oberweg 18
60318 Frankfurt
(nachstehend kurz „Agentur“ genannt),
und ihren Geschäftspartnern (nachstehend kurz „Kunde“ genannt),
liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Agentur und dem Kunden gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Andernfalls gilt er als Unternehmer.
§ 2 Vertragsabschluss
Angebote der Agentur sind stets freibleibend. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für die Agentur unverbindlich. Der Kunde ist an die Bestellung 4 Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn die Agentur die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt hat. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich mitzuteilen. Nebenabreden und Änderungen bestehender Verträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Preise
Preise für die Leistungen der Agentur sind jeweils Bestandteil der individuellen Verträge. Wenn in den Verträgen keine anderen Zahlungsziele genannt sind, gilt ein Zahlungsziel von 10 Tagen ohne Abzug als vereinbart. Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei Zahlungsverzug kann die Agentur Zinsen (Verzugszinsen ab Rechnungsdatum in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszins der Europäischen Zentralbank, zuzüglich Umsatzsteuer) und Mahngebühren in Rechnung stellen. Außerdem ist die Agentur im Verzugsfall berechtigt, noch ausstehende Leistungen und Lieferungen zurückzuhalten.
Erhöhen sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr nach Vertragsabschluss die Gestehungskosten, ist die Agentur berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen.
- Lieferung von Produkten
Der Versand von Produkten erfolgt auf Kosten des Kunden gemäß Angebot. Die ausgelieferten Produkte bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis als Vorbehaltsware Eigentum der Agentur. - Preisanpassungen
Die Agentur ist berechtigt, die Entgelte für Systembetrieb und Dienstleistungen maximal einmal pro Jahr anzupassen. Die Preisanpassung bedarf jeweils der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preisanpassung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Die Agentur verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.Die Preise der Produkte sowie die Preise für Versandkosten können von der Agentur entsprechend der Marktpreisentwicklung angepasst werden. Die Agentur wird den Kunden darüber unverzüglich informieren.Die Agentur kann für Produkte, die zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden nicht mehr verfügbar oder nicht lieferbar sind, vergleichbare alternative Produkte liefern.
§ 4 Leistungsänderungen
Abänderungen und Abweichungen einzelner Agenturleistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, durch die Agentur nicht wider Treu und Glauben veranlasst sind und im Übrigen nicht den Gesamtzuschnitt des Projekts beeinträchtigen. Bei Sonderanfertigungen und Druckerzeugnissen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% sowie geringfügige Farbabweichungen und Veränderungen zulässig.
§ 5 Urheberrechte
Die urheberrechtlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung an von der Agentur erstellten Skizzen, Entwürfen, Originalen, Modellen, Texten, Konzeptionen und dergleichen verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung bei der Agentur. Werden Erzeugnisse nach vom Kunden vorgegebenen Zeichnungen, Vorlagen, Mustern und dergleichen hergestellt, so trifft den Kunden die alleinige Prüfung, ob dadurch keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde hält die Agentur insoweit von allen Ansprüchen und Ansprüchen Dritter mit Abschluss des Vertrages unwiderruflich frei.
§ 6 Eigenwerbung
Die Agentur ist berechtigt, Exemplare der von ihr gelieferten Waren oder sonstigen Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen. Die Agentur kann dazu auf Erzeugnissen/ Ereignissen aller Art (Webseite, Flyer, Veranstaltung etc.) ohne Zustimmung des Kunden in geeigneter Form hinweisen. Der Kunde erklärt sich einverstanden, auf seiner Webseite an angebrachter Stelle einen Link auf die Webseite der Agentur anzubringen.
§ 7 Verwahrung von Kundeneigentum
Die Aufbewahrung von Aktionsmitteln und sonstigen Unterlagen erfolgt nur nach vorheriger Absprache und gegen gesondertes Entgelt. Für Versicherungsschutz hat der Kunde selbst zu sorgen.
§ 8 Höhere Gewalt
Erschwerungen, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen erheblicher Art durch nicht vorhersehbare unabwendbare Umstände wie z. B. Krieg, Terroranschläge, innere Unruhen, Epidemien, währungs-, handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen etc.), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung oder ähnliche Vorfälle, und zwar gleichgültig ob diese bei der Agentur oder Fremdleistern eintreten, bemühen sich beide Teile zur interessengerechten Vertragsanpassung. Erfolgt die Vertragsanpassung nicht innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach Eintritt des Ereignisses, entfallen die beiderseitigen Leistungspflichten aus dem Vertrag.
§ 9 Mängelanzeige, Gewährleistung, Abnahmefiktion und gerichtliche Frist
- Etwaige offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens bei Vorliegen der abnahmefähigen Voraussetzungen der entsprechenden Leistung/ Lieferung am Erbringungs-/ Veranstaltungstag schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die schriftliche Anzeige nicht, gilt die entsprechende Leistung/ Lieferung der Agentur als mangelfrei anerkannt und abgenommen.
- Bei Veranstaltungen sind Beanstandungen hinsichtlich aller Agenturleistungen unverzüglich nach Auftreten dem vor Ort tätigen Projektteam anzuzeigen, damit möglichst sofort Abhilfe geschaffen werden kann. Ist dies nicht möglich oder fehlgeschlagen, so ist dies unter Wiederholung der Beanstandung spätestens 3 Werktage nach Ende der Veranstaltung schriftlich gegenüber der Agentur zu erklären.
- Bei berechtigten Beanstandungen von Sachlieferungen leistet die Agentur nach ihrer Wahl kostenfrei Ersatz oder bessert nach. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde der Agentur die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen. Wird eine Gewährleistung für Agenturleistungen und Lieferungen und/ oder die Leistung von Schadensersatz durch die Agentur schriftlich abgelehnt, hat der Kunde Ansprüche innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach der Ablehnung gerichtlich geltend zu machen. Andernfalls sind Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen.
§ 10 Haftung
Für Schäden des Kunden haftet die Agentur nur soweit, als ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle vertraglichen wie außervertraglichen Schadensersatzansprüche, jedoch nicht für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, bei denen der Kunde das Schadensrisiko nicht beherrschen kann.
Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/ oder jederzeit gewährleistet werden. Die Agentur haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Online-Präsentation noch für technische und elektronische Fehler, auf die die Agentur keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.
Die Agentur ist nicht Anbieter von Reisen/ Events bzw. Veranstaltungen/ Eintrittskarten/ Gutscheinen/ Zeitschriften, sondern vermittelt diese nur namens und im Auftrage des jeweiligen Leistungserbringers. Den entsprechenden Leistungsvertrag schließt der Teilnehmer mit dem jeweiligen Leistungserbringer, gegenüber dem etwaige Gewährleistungsansprüche geltend zu machen sind. Ein Umtausch bzw. eine Rückgabe gegenüber der Agentur ist nur möglich bei einem Verschulden von der Agentur. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Buchung von Reisen Stornierungskosten anfallen können. Insoweit sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters aufmerksam zu lesen.
Für vertragsuntypische Folgeschäden haftet die Agentur nicht.
Versendet die Agentur im Auftrag des Kunden Emails an vom Kunden gelieferte Email-Adressen, haftet die Agentur nicht für die rechtswirksame Zustimmung (Opt-in) des Email-Empfängers zum Erhalt solcher Emails. Etwaige Ansprüche gehen voll zu Lasten des Kunden.
Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Agentur stellen wegen eines Verhaltens, für das der Kunde nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Der Kunde trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
§ 11 Aufrechnung
Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. HGB, so ist er zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Herabsetzung des Kaufpreises, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder unstrittig sind.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
Die Agentur behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind.
§ 13 Unwirksamkeit einzelner AGB
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird.
§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl und Rechtsübertragung
Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertrag erwachsende Leistungen ist Frankfurt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Frankfurt.
Die Agentur behält sich vor, die Bestimmungen dieses Vertrags unter Wahrung des bestehenden vertraglichen Gleichgewichts zwischen den Parteien zu ändern, sofern dies erforderlich ist, um einer Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten zu begegnen. Die Zustimmung des Kunden zu einer solchen Änderung gilt als erteilt, wenn er nach entsprechender Mitteilung durch die Agentur nicht innerhalb einer angemessenen, von der Agentur im Einzelfall zu bestimmenden Frist widerspricht und er von der Agentur zuvor auf die Folgen seines unterlassenen Widerspruchs hingewiesen wurde.
Der Kunde darf seine Vertragsrechte ohne Zustimmung der Agentur nicht auf Dritte übertragen.
DREIERLEI – Agentur für soziales Marketing
Inhaberin: Diane Hedderich, Oberweg 18, 60318 Frankfurt
Telefon: 069 / 59 79 69 57
Email: d.hedderich[at]agentur-dreierlei[.]de
Inhaberin: Diane Hedderich
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE294755226